Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungs-, Restaurant- und Veranstaltungsleistungen (AGB)


Hotel Schloss Lehen GmbH & Co. KG


Stand: 17. Juli 2026


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Hotel- und Aufenthaltsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für sämtliche hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen der Hotel Schloss Lehen GmbH & Co. KG.


Sie gelten unabhängig davon, ob die Buchung unmittelbar beim Hotel, telefonisch, per E-Mail, über die Hotelwebsite, über Buchungsportale oder sonstige Vermittlungsplattformen erfolgt.

Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald eine Buchung durch den Gast vorgenommen und durch das Hotel bestätigt oder der Gast in das Hotel aufgenommen wurde.

Mit Vertragsschluss verpflichtet sich der Gast zur Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie zur Einhaltung dieser Hotel- und Aufenthaltsbedingungen.

Diese Hotel- und Aufenthaltsbedingungen gelten ebenfalls für sämtliche vom Hotel angebotenen digitalen Dienstleistungen und Prozesse. Hierzu zählen insbesondere digitale Buchungs- und Check-in-Verfahren, automatisierte Zahlungsabwicklungen, elektronische Rechnungsstellungen, Self-Service-Angebote sowie sämtliche weiteren im Zusammenhang mit dem Aufenthalt angebotenen digitalen Leistungen.


§ 2 Zahlungsautorisierung und Hinterlegung von Zahlungsmitteln

Das Hotel ist berechtigt, zur Sicherung bestehender oder zukünftiger Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels, insbesondere einer Kreditkarte, zu verlangen.

Mit Angabe oder Hinterlegung eines Zahlungsmittels erteilt der Gast dem Hotel die ausdrückliche Zustimmung, dieses Zahlungsmittel im gesetzlich zulässigen Umfang zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu verwenden.


Mit Abschluss der Buchung autorisiert der Gast das Hotel ausdrücklich, die hinterlegte Zahlungsart selbstständig für sämtliche aus dem Aufenthalt entstehenden vertraglichen Forderungen zu belasten oder vorzuautorisieren.

Dies umfasst insbesondere:

·        Übernachtungskosten,

·        vereinbarte Zusatzleistungen,

·        Restaurant- und Getränkerechnungen,

·        offene Forderungen aus während des Aufenthalts in Anspruch genommenen Leistungen,

·        Forderungen aus nicht ordnungsgemäß abgeschlossenen Zahlungsprozessen,

·        offene Forderungen, die nach Abreise des Gastes festgestellt oder fällig werden.


Der Gast erklärt sich ferner damit einverstanden, dass das hinterlegte Zahlungsmittel – soweit gesetzlich zulässig – auch zur Begleichung nachträglich festgestellter Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag verwendet werden darf. Hierzu zählen insbesondere offene Restaurant- und Zusatzleistungen, Schäden am Hotelinventar, Kosten aufgrund verlorener oder nicht zurückgegebener Schlüssel oder Zutrittsmedien sowie sonstige berechtigte Forderungen des Hotels.

Die Belastung eines hinterlegten Zahlungsmittels erfolgt ausschließlich für berechtigte Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.


§ 3 Automatisierte Zahlungsabwicklung beim Check-in

Zur Optimierung interner Betriebsabläufe, zur Verkürzung von Wartezeiten sowie zur Entlastung des Rezeptionspersonals erfolgt die Zahlungsabwicklung im Hotel teilweise automatisiert.

Das Hotel ist berechtigt, den vereinbarten Übernachtungspreis bereits vor Anreise, im Rahmen des Check-in-Prozesses oder unmittelbar nach Anreise über das vom Gast hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen oder vorzuautorisieren.

Ein gesonderter Zahlungsvorgang an der Rezeption ist hierfür grundsätzlich nicht zwingend erforderlich.

Der Gast erklärt sich mit dieser Form der Zahlungsabwicklung im Rahmen des Buchungsvorgangs ausdrücklich einverstanden.


§ 4 Stornierung vor Leistungsbeginn

Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. per E-Mail). Maßgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Hotel Schloss Lehen.

Für Individualbuchungen gelten die jeweils bei der Buchung vereinbarten Tarif- und Stornierungsbedingungen. Sofern keine abweichenden Tarifbedingungen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden, kann eine Buchung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Check-in-Zeitpunkt kostenfrei storniert werden.


Bei einer späteren Stornierung oder einer Nichtanreise (No-Show) ist das Hotel Schloss Lehen berechtigt, die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

Für Gruppenbuchungen, Zimmerkontingente, Veranstaltungen, Tagungen, Restaurantreservierungen sowie sonstige vertraglich vereinbarte Leistungen gelten, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, folgende Stornierungsbedingungen:

·        bis 42 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: kostenfreie Stornierung

·        41 bis 35 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Leistungen

·        34 bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 75 % der vereinbarten Leistungen

·        13 Kalendertage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn: 90 % der vereinbarten Leistungen

·        ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, am Tag des Leistungsbeginns sowie bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen (No-Show): 100 % der vereinbarten Leistungen


Eine Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmer-, Gäste- oder Personenzahl gilt als Teilstornierung. Erfolgt diese innerhalb der vorgenannten Stornierungsfristen, ist das Hotel Schloss Lehen berechtigt, die Stornierungskosten auf Grundlage der ursprünglich vereinbarten Teilnehmer- oder Personenzahl zu berechnen. Ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn sowie am Tag des Leistungsbeginns werden sämtliche ursprünglich angemeldeten Personen und bestellten Leistungen zu 100 % berechnet.


Bei Teilstornierungen einzelner Zimmer oder sonstiger vereinbarter Leistungen gelten die vorstehenden Fristen entsprechend für den stornierten Leistungsumfang.

Als Leistungsbeginn gilt der vertraglich vereinbarte Beginn der jeweiligen Übernachtung, Veranstaltung, Tagung, Restaurantreservierung oder sonstigen gebuchten Leistung.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel Schloss Lehen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel Schloss Lehen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten.


Soweit für Gruppenbuchungen, Firmenbuchungen, Veranstaltungen oder sonstige Sondervereinbarungen individuelle Vertragsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, gehen diese den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Umfang der jeweiligen Vereinbarung vor. Im Übrigen gelten ergänzend die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 5 Vorzeitige Abreise nach Anreisebeginn

Mit erfolgter Anreise und Überlassung des gebuchten Zimmers gilt die Beherbergungsleistung als erbracht und der Beherbergungsvertrag als begonnen.

Verlässt der Gast das Hotel vor dem vereinbarten Abreisedatum oder nimmt einzelne gebuchte Übernachtungen oder sonstige gebuchte Leistungen nach Anreise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der vereinbarten oder bereits geleisteten Vergütung.

Der vereinbarte Übernachtungspreis bleibt auch bei einer vorzeitigen Abreise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Übernachtungen oder Leistungen geschuldet.

Hiervon unberührt bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche des Gastes.


§ 6 Check-out-Verfahren

Das Hotel bietet seinen Gästen am Abreisetag die Möglichkeit eines vereinfachten Check-out-Verfahrens an.


Der Gast kann den Abreisevorgang selbstständig durchführen. Hierzu steht an der Rezeption eine hierfür vorgesehene Express-Check-out-Box beziehungsweise ein digitales Check-out-Verfahren zur Verfügung.

Der Gast ist verpflichtet, sämtliche Schlüssel, Zugangskarten oder sonstige überlassene Zutrittsmedien spätestens bei Abreise ordnungsgemäß zurückzugeben oder entsprechend den Anweisungen des Hotels zu hinterlegen.

Die Nutzung des Express-Check-out-Verfahrens berührt bestehende Zahlungsansprüche des Hotels nicht. Das Hotel ist berechtigt, nachträglich festgestellte Forderungen nach Maßgabe dieser Hotel- und Aufenthaltsbedingungen über das hinterlegte Zahlungsmittel abzurechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


§ 7 Zusatzleistungen während des Aufenthalts

Sämtliche zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen außerhalb der Zimmerüberlassung, insbesondere Restaurantleistungen, Getränke, Frühstücksleistungen, Veranstaltungsleistungen, Tagungskosten, sonstige gastronomische Leistungen oder weitere kostenpflichtige Zusatzleistungen, sind unmittelbar nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.


Eine automatische Buchung solcher Leistungen auf das Zimmer oder eine Zahlungsverschiebung bis zum Abreisetag erfolgt grundsätzlich nicht, sofern das Hotel dem Gast diese Möglichkeit nicht ausdrücklich einräumt.

Das Hotel ist berechtigt, Zusatzleistungen unmittelbar über das hinterlegte Zahlungsmittel abzurechnen, sofern der Gast dieser Zahlungsweise zugestimmt hat oder eine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht.

Das Hotel behält sich vor, für einzelne Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.


§ 8 Offene Forderungen bei Abreise

Verlässt ein Gast das Hotel, ohne fällige Forderungen aus dem bestehenden Vertragsverhältnis vollständig zu begleichen, ist das Hotel berechtigt, offene Beträge über das vom Gast hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


Dies gilt insbesondere für offene Übernachtungskosten, Restaurantleistungen, Zusatzleistungen, Schäden am Hoteleigentum, nicht ordnungsgemäß abgeschlossene Zahlungsprozesse sowie Forderungen, die erst nach Abreise festgestellt werden.


Mit Hinterlegung des Zahlungsmittels erklärt sich der Gast mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden.

Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche des Hotels bleibt hiervon unberührt.


§ 9 Zahlungsreklamationen und Rückbelastungen

Erfolgt nach ordnungsgemäßer Zahlungsabwicklung eine Rückbelastung, Zahlungsreklamation oder Kreditkartenrückforderung, obwohl dem Hotel ein wirksamer Zahlungsanspruch aus dem Vertragsverhältnis zusteht, bleibt die zugrunde liegende Forderung des Hotels unberührt.


Das Hotel ist berechtigt, offene Forderungen weiterhin auf zivilrechtlichem Wege geltend zu machen.


Soweit dem Hotel durch unberechtigte Rückbelastungen oder Zahlungsreklamationen zusätzliche Kosten entstehen, können diese dem Gast im gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung gestellt werden.

Die gesetzlichen Rechte des Gastes bei tatsächlich unberechtigten Belastungen bleiben hiervon unberührt.


§ 10 Rückerstattungen und Kulanzleistungen

Rückerstattungen bereits geleisteter Zahlungen erfolgen ausschließlich nach individueller Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.


Eine freiwillige vorzeitige Abreise aus Gründen, die nicht vom Hotel zu vertreten sind, begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung bereits vereinbarter oder gezahlter Entgelte.

Freiwillige Kulanzleistungen des Hotels erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründen keinen Anspruch auf zukünftige gleichartige Leistungen.


Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, über das die ursprüngliche Zahlung geleistet wurde, soweit gesetzlich zulässig und technisch möglich.

Gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben hiervon unberührt.


§ 11 Zimmerzuteilung

Die Zuteilung der gebuchten Zimmer erfolgt durch das Hotel nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der gebuchten Zimmerkategorie, der betrieblichen Abläufe sowie der Verfügbarkeit.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, eine bestimmte Zimmernummer, Etage, Lage oder Aussicht besteht grundsätzlich nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


Das Hotel ist berechtigt, dem Gast ein anderes Zimmer derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen, sofern dadurch keine wesentlichen Nachteile für den Gast entstehen.

Zimmerwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, begründen jedoch keinen vertraglichen Anspruch.


Dies gilt auch für Zimmer innerhalb verschiedener Gebäude des Hotels, sofern die gebuchte Zimmerkategorie eingehalten oder eine höherwertige Kategorie zur Verfügung gestellt wird.


§ 12 Rechnungserstellung und Rechnungskorrekturen

Der Gast ist verpflichtet, sämtliche für die Rechnungserstellung erforderlichen Angaben, insbesondere den korrekten Rechnungsempfänger, die vollständige Rechnungsanschrift sowie gegebenenfalls steuerrechtlich erforderliche Angaben, spätestens vor Erstellung der Rechnung vollständig und richtig mitzuteilen.


Nachträgliche Änderungen bereits ausgestellter Rechnungen, die nicht auf einem Fehler des Hotels beruhen, insbesondere Änderungen des Rechnungsempfängers, der Rechnungsanschrift oder steuerlicher Angaben, verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.


Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben hiervon unberührt.


§ 13 Historisches Schlossgebäude

Das Hotel Schloss Lehen besteht aus einem historischen Schlossgebäude sowie einem modernen Neubau.

Das Hotel stellt sämtliche Zimmerkategorien einschließlich ihrer Ausstattung auf der eigenen Internetseite sowie über die jeweiligen Buchungskanäle transparent dar. Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Gast, sich über die gewählte Zimmerkategorie informiert zu haben.


Das Schlossgebäude unterliegt teilweise den Anforderungen des Denkmalschutzes. Aufgrund der historischen Bausubstanz können einzelne bauliche, technische oder konstruktive Gegebenheiten von modernen Hotelstandards abweichen.

Hierzu zählen insbesondere Raumzuschnitte, Fenster, Treppenanlagen, Deckenhöhen, Schallschutz, klimatische Eigenschaften der Gebäude sowie sonstige bauliche Besonderheiten.

Soweit diese Eigenschaften in der Zimmerbeschreibung, auf der Internetseite des Hotels oder im Rahmen des Buchungsvorgangs ersichtlich sind und die vertragsgemäße Nutzung des Zimmers nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen sie keinen Mangel der geschuldeten Beherbergungsleistung dar.


Gästen, die besonderen Wert auf moderne Ausstattungsmerkmale, klimatisierte Zimmer oder eine bestimmte Bauweise legen, wird empfohlen, sich vor Buchung über die jeweilige Zimmerkategorie zu informieren.

Bauliche Besonderheiten, die auf den historischen Charakter des Gebäudes zurückzuführen sind und den vertragsgemäßen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel der geschuldeten Leistung dar.


§ 14 Haftung des Gastes

Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche durch ihn, seine Mitreisenden, Besucher oder sonstige von ihm zu vertretende Personen verursachten Schäden am Gebäude, Inventar, Mobiliar, technischen Einrichtungen oder sonstigem Eigentum des Hotels.


Hierzu zählen insbesondere Beschädigungen an Hotelzimmern, Möbeln, technischen Geräten, Schließanlagen, Türen, Fenstern sowie sämtlichen Einrichtungen des Hotels.


Das Hotel ist berechtigt, entstandene Schäden zu dokumentieren und die hierdurch entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls weitere Folgeschäden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

Der Gast haftet ebenfalls für Schäden, die durch seine Besucher, Begleitpersonen oder Haustiere verursacht werden.


§ 15 Rauchverbot

Sämtliche Innenbereiche des Hotels sind Nichtraucherbereiche.


Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür ausdrücklich vorgesehenen Außenbereichen gestattet.


Verstößt ein Gast gegen das Rauchverbot, ist das Hotel berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten, insbesondere für Sonderreinigungen, Geruchsbeseitigungen, Wiederherstellungsmaßnahmen, Zimmerausfälle sowie sonstige nachweislich entstandene Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.


§ 16 Hausrecht

Das Hotel übt auf dem gesamten Hotelgelände das Hausrecht aus.


Den Anweisungen der Hotelleitung sowie der hierzu befugten Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.


Das Hotel erwartet von sämtlichen Gästen sowie deren Besuchern einen respektvollen Umgang gegenüber Mitarbeitenden und anderen Gästen.


Beleidigungen, Bedrohungen, Diskriminierungen, tätliche Angriffe oder sonstige erhebliche Störungen des Hotelbetriebs werden nicht geduldet.


Das Hotel ist berechtigt, Personen, die den Hotelbetrieb erheblich stören oder sich vertragswidrig verhalten, des Hauses zu verweisen oder den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Hotels bleiben hiervon unberührt.


§ 17 Bewertungen und öffentliche Äußerungen

Das Hotel Schloss Lehen begrüßt sachliche, ehrliche und konstruktive Bewertungen seiner Gäste. Bewertungen stellen regelmäßig die persönliche und subjektive Wahrnehmung eines Aufenthalts dar und können unterschiedlich ausfallen.

Bewertungen dienen dem Austausch persönlicher Erfahrungen und sollen anderen Gästen eine objektive Orientierung ermöglichen. Sie sind nicht dazu bestimmt, dem Hotel Schloss Lehen, seinen Mitarbeitenden oder seinem Ruf bewusst Schaden zuzufügen.


Unzulässig sind insbesondere bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende, diskriminierende oder schmähende Inhalte sowie sonstige rechtswidrige öffentliche Äußerungen.

Die gesetzlichen Rechte auf freie Meinungsäußerung bleiben hiervon unberührt.


§ 18 Missbräuchliche Bewertungen und Erpressungsversuche

Die Androhung oder Veröffentlichung negativer Bewertungen mit dem Ziel, Preisnachlässe, kostenfreie Leistungen, Rückerstattungen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile zu erlangen, stellt kein zulässiges Mittel der Reklamation dar.

Das Hotel Schloss Lehen behält sich vor, in entsprechenden Fällen sämtliche zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können darüber hinaus strafrechtliche Schritte geprüft und gegebenenfalls die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden.


Hiervon unberührt bleibt das Recht jedes Gastes, berechtigte Reklamationen vorzubringen sowie seine persönliche Meinung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei zu äußern.


§ 19 Foto-, Film- und Drohnenaufnahmen

Das Hotel Schloss Lehen einschließlich sämtlicher Gebäude, Außenanlagen und Grundstücke befindet sich im Privatbesitz der Hotel Schloss Lehen GmbH & Co. KG.


Private Foto- und Videoaufnahmen sind Gästen im üblichen Umfang gestattet, soweit hierdurch weder andere Gäste, Mitarbeitende noch der Hotelbetrieb beeinträchtigt oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden.

Professionelle oder gewerbliche Foto-, Film-, Video- oder Drohnenaufnahmen sowie Aufnahmen für Werbezwecke, Presse, Social-Media-Kampagnen, Influencer-Marketing, Filmproduktionen oder sonstige kommerzielle Zwecke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotel Schloss Lehen.


Für die Erteilung entsprechender Genehmigungen kann das Hotel Schloss Lehen eine Nutzungs- oder Locationgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste erheben.

Das Hotel Schloss Lehen behält sich vor, ungenehmigte gewerbliche Aufnahmen zu untersagen und gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.


Das Hotel Schloss Lehen behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Bestimmungen den Hotelbetrieb störende Aufnahmen zu untersagen sowie gegebenenfalls Hausverweise auszusprechen oder weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.


§ 20 Videoüberwachung

Zur Wahrung des Hausrechts sowie zum Schutz unserer Gäste, Mitarbeitenden und des Eigentums werden ausgewählte, öffentlich zugängliche Bereiche des Hotel Schloss Lehen videoüberwacht. Die Videoüberwachung dient der Gewährleistung der Sicherheit sowie der Prävention von Straftaten und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen.


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie den Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).


§ 21 Digitale Hotelprozesse

Zur Optimierung der Betriebsabläufe setzt das Hotel Schloss Lehen digitale Systeme für Buchung, Check-in, Check-out, Zahlungsabwicklung, Gästekommunikation sowie weitere Serviceleistungen ein.


Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen seines Aufenthalts digitale Verfahren eingesetzt werden können. Hierzu zählen insbesondere digitale Meldescheine, elektronische Unterschriften, elektronische Zimmerzuweisungen, digitale Zutrittssysteme, elektronische Rechnungen sowie automatisierte Zahlungsprozesse.


Das Hotel Schloss Lehen ist berechtigt, hierfür geeignete technische Dienstleister einzusetzen.


Der Gast ist verpflichtet, die für die Nutzung der digitalen Services erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.


Technische Störungen oder vorübergehende Einschränkungen digitaler Systeme, die außerhalb des Einflussbereichs des Hotel Schloss Lehen liegen, begründen keine Schadensersatzansprüche, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels beruhen.


§ 22 Datenschutz und elektronische Kommunikation

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.


Das Hotel Schloss Lehen ist berechtigt, vertragsbezogene Informationen, Buchungsbestätigungen, Rechnungen sowie sonstige Mitteilungen grundsätzlich elektronisch an die vom Gast angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln.

Der Gast ist verpflichtet, eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.


Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Hotel Schloss Lehen ist auf der Internetseite des Hotels abrufbar.